Transporterservice von KFZ TEGEDER in Hörstel
Bei uns steht Ihr Transporter im Mittelpunkt!
Bei uns steht Ihr Transporter im Mittelpunkt!
Wir sind Ihre Fachwerkstatt für Transporter-Service
in Riesenbeck, Hörstel und dem Münsterland.
Wagen war recht lange reseviert, Händler hat Reservierung nach Rücksprache mit dem Kunden verkürzt und dann für mich reserviert. Sehr faires Verhalten, fühlte mich gut aufgehoben und abgenehme Verhandlung Familenbetrieb. Auf Grund der Entfernung (300km) musste ich den Wagen selber anmelden, dies leif aber reibungslos mit Übersendung der Briefes etc.
Vom ersten Kontakt, über die Beratung, bis hin zum Kauf des Autos war alles so fair und unkompliziert, wie man es sich nur wünschen kann. Ein super sympathischer Händler. Die Auswahl seiner angebotenen Fahrzeuge (handverlesen, nur Top-Autos) geht nicht auf Masse, sondern deutlich auf Qualität und das zu super tollen und fairen Angeboten. Jede Absprache wurde eingehalten, die Gespräche liefen auf Augenhöhe ab und mit der eigenen Werkstatt/Lackiererei im Haus, lief alles zudem noch super schnell und überaus zufriedenstellend. Ich kann Herrn Tegeder und seinen Autohandel/KFZ-Service nur wärmstens empfehlen. Vielen Dank für den Handel! :)
Geschultes Werkstattpersonal sorgt schnell für Ihre gewohnte Mobilität.
Exakte Teilefindung: Wir haben immer schnell das richtige Ersatzteil zur Hand.
Entsorgung Ihrer alten Autoteile: Über einen qualifizierten und staatlich geprüften Entsorger.
Wollen Sie Ihr Neufahrzeug innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Sachmangelhaftungsfrist oder innerhalb der vom Hersteller gegebenen Neufahrzeuggarantie reparieren lassen?
Sie haben die freie Wahl, ob Sie hierzu die Vertragswerkstatt des entsprechenden Herstellers oder eine freie Kfz-Werkstatt aufsuchen.
Sie können Ihr Fahrzeug bei einer freien Werkstatt warten lassen, ohne die gesetzlichen Sachmangel- oder Garantieansprüche zu verlieren.
Jeder private Käufer eines Neufahrzeugs kann für 24 Monate ab dem Kauf einen gesetzlichen Anspruch auf Beseitigung eventueller Produktionsfehler geltend machen. Der Fahrzeughersteller bleibt für Produktionsmängel auch dann verantwortlich, wenn das Fahrzeug in einer markenunabhängigen Meisterwerkstatt ordnungsgemäß gewartet oder repariert wurde.
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